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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.
Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung
Mit dem Austritt aus dem Erwerbsleben ändern sich die finanziellen Verhältnisse: Die Leistungen von AHV, Pensionskasse und, falls vorhanden, der 3. Säule fallen meist tiefer aus als das bisherige Einkommen. Gleichzeitig gelangt vielleicht eine grössere Summe zur Auszahlung, etwa aus einer Lebensversicherung. Das wirkt sich auf die Finanzierung Ihres Eigenheims aus.
Auch mit dem tieferen Einkommen müssen die Regeln der Tragbarkeitsrechnung eingehalten sein. Hypothekarzins und Nebenkosten dürfen zusammen nicht mehr als rund ein Drittel Ihres Einkommens ausmachen. Wie viel Hypothek ist dann noch möglich?
Um negative Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie schon frühzeitig erste Berechnungen anstellen und Alternativen zu Ihrer jetzigen Hypothek prüfen – besonders dann, wenn diese zur Ablösung fällig wird. Es ist meist einfacher, noch während der Erwerbsjahre zusätzliche Mittel zu sparen und die Hypothek so weit wie nötig zu amortisieren.
Tipp |
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In Zeiten tiefer Hypothekarzinsen lohnt es sich, Rückstellungen für spätere Amortisationen zu bilden. Zum Beispiel indem Sie die Differenz zwischen dem aktuellen Zinssatz und den fünf Prozent der Tragbarkeitsrechnung auf ein separates Bankkonto überweisen. |
Beispiel
Ausgangslage | ||
Wert des Eigenheims | CHF | 600 000 |
Aktuelle Hypothek | CHF | 380 000 |
Jährliches Einkommen nach Pensionierung | CHF | 54 000 |
Maximal mögliche Wohnkosten 35% | CHF | 18 900 |
Aktuelle kalkulatorische Belastung | ||
Zinskosten 1. Hypothek (5%) | CHF | 19 000 |
+ Nebenkosten und Unterhalt (1% des Liegenschaftswerts) | CHF | 6000 |
Belastung Total | 25 000 | |
= | 46% | |
Maximal mögliche Hypothek | ||
Maximal mögliche Wohnkosten | CHF | 18 900 |
- Nebenkosten und Unterhalt (1% des Liegenschaftswerts) | CHF | -6000 |
Beitrag für Hypothekarzinsen | CHF | 12 900 |
Maximal mögliche Hypothek bei 5% (12 900 : 5 x 100) | CHF | 258 000 |
Damit das Eigenheim auch nach der Pensionierung tragbar ist, muss die Hypothek bis dann um 122 000 Franken reduziert werden.
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