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Vorsorgen: Haupttitel-Infoline - Vorsorge für Selbständigerwerbende - Global

Vorsorge für Selbständigerwerbende 

Sie haben es in der Hand

Vorsorgen: Vorsorge für Selbständigerwerbende-Text - Global

Sind Sie selbständig erwerbend, ist nur ein minimaler Schutz über die AHV/IV obligatorisch. Ob und wie Sie darüber hinaus fürs Alter vorsorgen und sich gegen Risiken absichern – das ist Ihnen überlassen. Vernachlässigen sollten Sie Ihre Vorsorge aber auf keinen Fall.

Doch wer gilt für die Sozialversicherungen überhaupt als selbständig erwerbend? Die Abgrenzung trifft die AHV; Pensionskasse und Unfallversicherung übernehmen die Einstufung:

  • Inhaber einer AG oder GmbH sind zwar eigenverantwortliche Unternehmer, zugleich aber Angestellte ihres Betriebs und gelten nicht als selbständig erwerbend. Sie sind denselben Versicherungen unterstellt wie ihre Angestellten.
  • Sind Sie Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafterin einer Kollektivgesellschaft, gelten Sie für die Sozialversicherungen als selbständig erwerbend und sind für Ihre Absicherung weitgehend selber verantwortlich.
  • Abgrenzungsprobleme gibt es immer wieder bei freien Mitarbeitern, etwa Freelance-Journalistinnen, freischaffenden Buchhaltern oder IT-Spezialistinnen, aber auch Lastwagenchauffeuren. Ob sie als selbständig erwerbend oder als Angestellte gelten, hängt von verschiedenen Kriterien ab, etwa von der Anzahl Auftraggeber, der Miete von Geschäftsräumen, der Eigenständigkeit in der Arbeitseinteilung. 
  • Massgeblich für die Einstufung ist die tatsächliche Erwerbssituation – ob sich jemand selber als selbständig erwerbend einstuft, ist für die AHV nicht relevant. Sogar wenn Sie für die Steuerbehörde als selbständig erwerbend gelten, kann die AHV anders entscheiden. Die Kriterien für die Einstufung finden Sie im PDF «AHV-Kriterien für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit».
     

AHV-Kriterien für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit

 

Vorsorgen: Die Lücken im Vorsorgeschutz-Text - Global

Die Lücken im Vorsorgeschutz

Obligatorisch sind für Selbständigerwerbende nur die AHV/IV/EO, die Beiträge an die Familienausgleichskasse und die Grundversicherung bei der Krankenkasse. Der Beitritt zur obligatorischen Unfallversicherung und zu einer Pensionskasse ist auf freiwilliger Basis möglich.

Was Sie an Versicherungen benötigen, hängt vor allem von Ihrer Lebenssituation ab. Sind Sie Single und nur für sich allein verantwortlich? Hängen andere Menschen – Partnerin, Kinder, Eltern – von Ihrem Einkommen ab? Wie viel Geld benötigen Sie für Ihren Lebensstil mindestens und wie lange können Sie ohne Einkommen über die Runden kommen?

Stellen Sie ein Konzept für Ihren Versicherungsschutz auf. Folgende Bereiche gehören dazu:

  • Heilungskosten bei Krankheit und Unfall
  • kurzfristige Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Unfall
  • langfristige Erwerbsunfähigkeit
  • Todesfall
  • Altersvorsorge

 

Wichtig
Wenn Sie sich nicht einer Unfallversicherung unterstellt haben, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Heilungskosten nach einem Unfall einschliessen.

 

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